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   LAG Schleswig-Holstein, 01.08.2007 - 6 Sa 156/07   

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https://dejure.org/2007,15723
LAG Schleswig-Holstein, 01.08.2007 - 6 Sa 156/07 (https://dejure.org/2007,15723)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 01.08.2007 - 6 Sa 156/07 (https://dejure.org/2007,15723)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 01. August 2007 - 6 Sa 156/07 (https://dejure.org/2007,15723)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • LAG Schleswig-Holstein PDF

    Arbeitsverhältnis, Arbeitsvertrag, Zustandekommen, Kündigung, keine, Vorliegen einer Kündigung, Darlegungs- und Beweislast des Arbeitnehmers

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Darlegungslast und Beweislast hinsichtlich des Vorliegens einer Kündigung; Die Kündigung als eine einseitige, empfangsbedürftige, rechtsgestaltende, das Arbeitsverhältnis für die Zukunft aufgelösende Willenserklärung

  • Judicialis

    BGB § 145; ; ZPO § 286

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 133 § 145 § 157 § 611 Abs. 1
    Darlegungslast des Arbeitnehmers für Kündigungserklärung des Arbeitgebers im Kündigungsschutzprozess - kein Arbeitsvertrag aufgrund Verhandlungen im Vorstellungsgespräch

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 15.03.1991 - 2 AZR 516/90

    Auflösend bedingter Umschulungsvertrag

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 01.08.2007 - 6 Sa 156/07
    Zwar braucht nicht unbedingt das Wort Kündigung verwandt zu werden, aber es muss sich aus dem Gesamtzusammenhang ergeben, dass das Arbeitsverhältnis durch eine einseitige Gestaltungserklärung für die Zukunft gelöst werden soll (BAG 15.03.1991 - - 2 AZR 516/90 - AP BBiG § 47 Nr. 2; LAG Rheinland-Pfalz 04.06.1992 - 8 Sa 1011/91 - LAGE BGB § 620 Kündigungserklärung Nr. 1; Schaub/Linck 11. Aufl. § 123 Rn 38).
  • LAG Hamm, 13.03.2001 - 11 Sa 2157/99

    Inhalt der Berufungsbegründung; Feststellungsbegehren auf Bestehen eines

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 01.08.2007 - 6 Sa 156/07
    Behauptet der Arbeitgeber aber gar nicht gekündigt zu haben, muss der Arbeitnehmer darlegen und ggf. beweisen, dass entgegen der Behauptung des Arbeitgebers doch gekündigt wurde, anderenfalls ist die Klage schon aus diesem Grunde abzuweisen (LAG Hamm 13.03.2001 - 11 Sa 2157/99 - zitiert nach Juris; KR Friedrich 8. Aufl. § 4 KSchG Rn 245).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 04.06.1992 - 8 Sa 1011/91
    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 01.08.2007 - 6 Sa 156/07
    Zwar braucht nicht unbedingt das Wort Kündigung verwandt zu werden, aber es muss sich aus dem Gesamtzusammenhang ergeben, dass das Arbeitsverhältnis durch eine einseitige Gestaltungserklärung für die Zukunft gelöst werden soll (BAG 15.03.1991 - - 2 AZR 516/90 - AP BBiG § 47 Nr. 2; LAG Rheinland-Pfalz 04.06.1992 - 8 Sa 1011/91 - LAGE BGB § 620 Kündigungserklärung Nr. 1; Schaub/Linck 11. Aufl. § 123 Rn 38).
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